Der Mindestpreis ist der Preis zu dem die Auktion der Sache beginnt. Der Verkäufer will oder muss diesen Preis verlangen, um die Sache wirtschaftlich vertretbar zu verkaufen. Der Mindestpreis ist somit der Startpreis. Wird eine Sache nach dreimaligem zuschalg für den Mindestpreis verkauft, ist dieses allerdings nicht der endgültige Endpreis oder Verkaufspreis. Zu jeder versteigerten Sache ist noch ein Aufpreis, das so genannte Aufgeld nebst Merhrwertsteuer auf das Aufgeld zu entrichten.
Der Mindestpreis kann je nach zu versteigernder Sache variieren. Die Festlegung des Mindestpreis erfolgt meist vom Verkäufer der Sache, oder durch den Auktionator, wenn der Versteigerer den Auktionator damit beauftragt hat
Sollte sich die Sache nicht für den Mindestpreis verkaufen lassen, das bedeutet wenn niemand der Bieter ein Gebot in höhe des Mindestpreises abgibt, so kann der Auktionator in Rücksprache mit dem Einlieferer den Mindestpreis senken oder ganz aufheben.